Diese Leistungen im Zusammenhang mit der Finanzbuchhaltung können Sie wählen. Die FiBU Leistungen im Einzelnen

Meine Steuerkanzlei unterstützt Sie gerne!

    Ihr Vorteile für eine Übergabe der Finanzbuchhaltung an meine Kanzlei:

  • Rechtssicherheit
  • Zeitersparnis für wichtige Aufgaben wie z.B. Kundengewinnung
  • mehr Liquidität und Kapital, da keine Anschaffungen von Hard- und Software sowie Updates nötig
  • Kostenersparnis durch eine am Jahresabschluss orientierte Finanzbuchhaltung
  • verständliche Auswertungen, auf Wunsch auch grafisch
  • kompetente Beratung durch Beratungsspezialisten
  • sichere Entscheidung durch transparente Fakten z.B. bei Investitionen
  • freundliche und direkte Ansprechpartner für Ihre Fragen
  • termingerechte Leistungserbringung
Finanzbuchführung durch Ihre Steuerberaterin

Die Buchführung geht über das Kontieren und Erfassen von Buchungsbelegen hinaus. So geben Finanzbuchführung und Kostenrechnung als Teile der Buchführung schon lange vor Erstellung des Jahresabschlusses zentrale Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Eine sorgfältig bearbeitete und aussagekräftige Buchführung dient dem Unternehmer deshalb als Entscheidungshilfe und dem Steuerberater als Grundlage für seine betriebswirtschaftliche Beratung. Sie bildet gleichzeitig das Fundament für einen qualitativ hochwertigen Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht sowie nach internationalen Standards.

Der aktuelle Überblick über die Lage des Unternehmens hinsichtlich Rentabilität und Eigenkapitalsituation ist unerläßlich für die Disposition benötigter Waren und anderer Werte. Mit Hilfe einer laufenden ordnungsgemäßen Buchführung können Monats- und Jahresvergleiche angestellt, Unregelmäßigkeiten schnell erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Für Sie als Unternehmer sind die aktuellen Daten aus der Buchhaltung die Basis für die künftigen Zielplanungen und die erforderlichen Strategien. Die aktuellen Zahlen aus der Finanzbuchführung sind die Grundlage für die Beschaffung von Kapital und Investitionsplanung. Sowohl bei den Banken als auch bei privaten Geldgebern werden Sie um die Vorlage dieser Daten gebeten.

Als Unternehmer haben Sie die Pflicht, der Öffentlichkeit, insbesondere den Gläubigern und dem Fiskus, einen Einblick in Ihre wirtschaftliche Lage und in die Vermögensverhältnisse Ihres Unternehmens zu gewähren. Daher ist die Aufnahme einer geschäftlichen Tätigkeit mit der Buchführungspflicht für die meisten Unternehmen verbunden. Spezielle Anforderungen z.B. der Banken erfordern fortführende Maßnahmen so zum Beispiel die Ratingvorbereitung.

Ihre Steuerberaterin hilft, wenn Sie die Finanzbuchführung nicht selbst ausführen können oder wollen. Neben der kompletten Übernahme aller mit der Buchführung verbundenen Aufgaben bietet Ihre Steuerberaterin Alternativlösungen an, die auf Ihre individuellen Verhältnisse zugeschnitten sind. Beispielsweise können Sie die Belege selbst kontieren und/oder in der Datenverarbeitung erfassen, während meine Kanzlei die letzte Durchsicht der Buchungen übernimmt und Ansprechpartner in Zweifelsfragen ist.

Auch bei speziellen Auswertungen, etwa kurzfristigen Erfolgsrechnungen zur Wirtschaftlichkeitsanalyse, bin ich mit meinem kompetenten Service für Sie da.

Ihre Steuerberaterin - Ihre verlässliche Partnerin in allen Fragen der Buchführung.

Habe ich Ihr Interesse für meine Leistungen im Zusammenhang mit der Finanzbuchführung geweckt?
Dann rufen Sie mich doch einfach an oder senden Sie mir ein e-Mail steuerberaterin@staecker.de